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OLG Celle (10 UF 291/12) | Datum: 14.01.2013
I. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Gebührenstufe bis 3.000 € festgesetzt. II. Der Kindesmutter wird zur Stellungnahme auf den in den nachfolgenden Gründen enthaltenen Hinweis bzw. zur [...]